Das Praktikum während des zweiten Ausbildungsjahres ist integraler Bestandteil der Ausbildung zum Staatlich geprüften Informatiker. Es dauert vom 1.8. bis 31.7. des Folgejahres.
Folgende Praktikumsfirmen arbeiten seit Jahren mit ADV-Praktikanten und Absolventen zusammen:
Insgesamt gibt es ca. 500 Firmen, die mit der ADV kooperieren.
Ab dem 1. Januar 2015 ist das Mindestlohngesetz in Kraft.
Danach hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. Dieser beträgt ab dem 1. Januar 2017 8,84 € brutto je Zeitstunde.
Ausdrücklich nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen Praktikantinnen und Praktikanten, "die [...] ein Praktikum verpflichtend in einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung leisten [...]" (§21, Abs. 1, Satz 1 MiLoG).
Die ADV-Praktikantinnen und -Praktikanten fallen somit nicht unter das Mindestlohngesetz.
Dennoch freuen wir uns, dass einige Firmen die Arbeit der ADV-Praktikantinnen und -Praktikanten u.a. dadurch würdigen, dass sie bereits jetzt ein Praktikantengehalt um den Mindestlohn herum zahlen.