Das Praktikum während des zweiten Ausbildungsjahres ist integraler Bestandteil der Ausbildung zum Staatlich geprüften Informatiker. Es dauert vom 1.8. bis 31.7. des Folgejahres.
Folgende Praktikumsfirmen arbeiten seit Jahren mit ADV-Praktikanten und Absolventen zusammen:
Insgesamt gibt es ca. 200 Firmen, die mit der ADV kooperieren.
Ausdrücklich nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen Praktikantinnen und Praktikanten, "die [...] ein Praktikum verpflichtend in einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung leisten [...]" (§21, Abs. 1, Satz 1 MiLoG).
Die ADV-Praktikantinnen und -Praktikanten fallen somit nicht unter das Mindestlohngesetz.
Dennoch freuen wir uns, wenn Firmen die Arbeit der ADV-Praktikantinnen und -Praktikanten durch ein attrakktives Gehalt würdigen.